Krankengymnastik

Der Begriff „Krankengymnastik“ ist eine ältere Bezeichnung, die in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 1994 verwendet wurde. Die Bezeichnung wurde ersetzt durch den Begriff „Physiotherapie“.

Die Krankengymnastik bzw. die Physiotherapie umfasst die äußerliche Anwendung von Heilmitteln, mit welcher insbesondere die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers regeneriert, verbessert bzw. aufrechterhalten werden soll. Behandlungen zur Krankengymnastik erfolgen durch Physiotherapeuten aufgrund von Verschreibungen durch Ärzte.

Die Krankengymnastik bzw. Physiotherapie richtet sich bei den Behandlungen nach den Beschwerden sowie den Funktions- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten, welche anhand eines ärztlichen Befundes diagnostiziert wurden. Die Behandlungen schließen manuelle Fertigkeiten des Therapeuten sowie ggfs. natürliche physikalische Reize (etwa Kälte, Wärme, Elektrizität, Ultraschall ) ein und fördern die Eigeninitiativen (Muskelaktivitäten, bewusstes Wahrnehmen) des Patienten.

Die Behandlungen passen sich an die anatomischen sowie physiologischen, motivationalen und kognitiven Gegebenheiten des Patienten an. Hierbei beziehen sich die Behandlungen zum einen auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z. B. Muskelaufbau und Stoffwechselanregung), zum anderen auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus und auf einen eigenständigen Umgang mit dem Körper. Das Ziel der Krankengymnastik bzw. Physiotherapie ist das Wiederherstellen, Erhalten oder Verbessern der Gesundheit und hierbei oftmals die Schmerzreduzierung.

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